Supplicationis Auseinandersetzung um Wiedereinsetzung einer Kommission
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(1) 0128
Rep. 29, Nr. 382
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.13. 1. Kläger M
(1702) 27.02.1702-03.03.1702
Kläger: (2) Kornett Henning Ehrenreich von Mellenthin (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal es abgelehnt hatte, die Appellation der Bekl. gegen das Hofgerichtsurteil anzunehmen, hat sich der Kl. an das Hofgericht gewandt, um die Wiedereinsetzung der Kommission zu erbitten, wird von diesem aber darauf verwiesen, daß die Bekl. Rechtmittel gegen das Urteil eingelegt habe. Er bittet das Tribunal, die Kommission trotzdem fortfahren zu lassen, wird am 03.03.1702 aber abge- und an das Hofgericht verwiesen
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteil vom 03.02.1702; Ladung der Kommissare an Bekl. vom 13.02.1702; Anweisung des Greifswalder Hofgerichts an die Kommissare von Magdeburg und Völschow vom 11.02.1702; Schreiben der Bekl. an Kommissare vom 17.02.1702
Beklagter: Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal es abgelehnt hatte, die Appellation der Bekl. gegen das Hofgerichtsurteil anzunehmen, hat sich der Kl. an das Hofgericht gewandt, um die Wiedereinsetzung der Kommission zu erbitten, wird von diesem aber darauf verwiesen, daß die Bekl. Rechtmittel gegen das Urteil eingelegt habe. Er bittet das Tribunal, die Kommission trotzdem fortfahren zu lassen, wird am 03.03.1702 aber abge- und an das Hofgericht verwiesen
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteil vom 03.02.1702; Ladung der Kommissare an Bekl. vom 13.02.1702; Anweisung des Greifswalder Hofgerichts an die Kommissare von Magdeburg und Völschow vom 11.02.1702; Schreiben der Bekl. an Kommissare vom 17.02.1702
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ