Hartmann Ulner v. Dieburg und seine Ehefrau Anna geb.Cratz v. Scharffenstein bekunden, dass sie ihrem Bruder und Schwager Philipp Ulner v. Dieburg...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1565 Februar 22
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Petrustag Kathedra
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg und seine Ehefrau Anna geb.Cratz v. Scharffenstein bekunden, dass sie ihrem Bruder und Schwager Philipp Ulner v. Dieburg, für 500 Gulden eine ablösbare Gülte von 25 Gulden jährlich auf Martini in der Gemeinde Guntersblum, als seine (des Ausstellers) Hälfte von dem Nachlass des Eberhard Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg auf Wiederkauf verkauft haben. Sie haben ihren Teil der Gültverschreibung von 1466 übergeben und wollen keinerlei Ansprüche erheben oder Rechtsmittel einlegen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Georg v. Schönberg, Domdekan zu Mainz, Propst des Liebfrauenstifts Mainz, Domdekan zu Worms, für Aussteller 2
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 183 - Ausf., Perg., 2 anh. Sg. abgef.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg und seine Ehefrau Anna geb.Cratz v. Scharffenstein bekunden, dass sie ihrem Bruder und Schwager Philipp Ulner v. Dieburg, für 500 Gulden eine ablösbare Gülte von 25 Gulden jährlich auf Martini in der Gemeinde Guntersblum, als seine (des Ausstellers) Hälfte von dem Nachlass des Eberhard Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg auf Wiederkauf verkauft haben. Sie haben ihren Teil der Gültverschreibung von 1466 übergeben und wollen keinerlei Ansprüche erheben oder Rechtsmittel einlegen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Georg v. Schönberg, Domdekan zu Mainz, Propst des Liebfrauenstifts Mainz, Domdekan zu Worms, für Aussteller 2
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 183 - Ausf., Perg., 2 anh. Sg. abgef.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ