Verordnung über die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges, das ein Dienstreisender mit schriftlicher Anerkennung der Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse hält - Verordnung zu Paragraph 6 Absatz 2 BRKG -

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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