Kaiser Ludwig belehnt Konrad den Alten von Stöffeln und dessen Erben mit allen Lehen, die dieser und dessen verstorbener Bruder Eberhard von Stöffeln, genannt der "Kirichherre", von ihm und dem Reich zu Lehen haben, soweit sie dieselben von ihren Vorfahren geerbt haben "vnd als verre wir ime die durch reht verlihen sullen vnd mugen".