Hans Winter verkauft an Hans Wurm, B. zu Ulm, seine Güter zu Eggingen in der Harthauser Pfarre, deren eines Drittel er von seiner Mutter, Elsbeth von Werdnow, ererbt, die beiden anderen ihm von Johannes (von Werdnow, Bruder der Elsbeth), Abt des Benediktinerklosters zu Kempten, überlassen worden sind, nämlich der Hof, früher von Hans von Werdnow sel. und jetzt von Michel Edel besessen, ein Lehen, früher im Besitz der verstorbenen Anna von Werdnow und jetzt dem Heinz Marchtaler verliehen, eine Selde zu Eggingen mit 3 Jauch. Acker am Hochsträß, anstoßend an Steffan Betzen Acker, und einer Wiese, das Mädlin genannt, im Besitz von Kunz Herttnit, einen halben Jauch. Acker im Egginger Esch, im Besitz von Schroem, einen Acker "der an egerden liegt", früher von Magk von Werdnow besessen, und 1 Pfund Pfeffer und 4 Hühner jährlich aus der Tavezne, alles mit Angabe der Gülten, Weglöse usw. und dem Erbgang der genannten Hintersassen. Dazu ein Drittel aller obrigkeitlichen Rechte in Eggingen. Alles unbelastet bis auf 30 Schilling jährlich an das ewige Licht im Barfüßerkloster zu Ulm.
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Hans Winter verkauft an Hans Wurm, B. zu Ulm, seine Güter zu Eggingen in der Harthauser Pfarre, deren eines Drittel er von seiner Mutter, Elsbeth von Werdnow, ererbt, die beiden anderen ihm von Johannes (von Werdnow, Bruder der Elsbeth), Abt des Benediktinerklosters zu Kempten, überlassen worden sind, nämlich der Hof, früher von Hans von Werdnow sel. und jetzt von Michel Edel besessen, ein Lehen, früher im Besitz der verstorbenen Anna von Werdnow und jetzt dem Heinz Marchtaler verliehen, eine Selde zu Eggingen mit 3 Jauch. Acker am Hochsträß, anstoßend an Steffan Betzen Acker, und einer Wiese, das Mädlin genannt, im Besitz von Kunz Herttnit, einen halben Jauch. Acker im Egginger Esch, im Besitz von Schroem, einen Acker "der an egerden liegt", früher von Magk von Werdnow besessen, und 1 Pfund Pfeffer und 4 Hühner jährlich aus der Tavezne, alles mit Angabe der Gülten, Weglöse usw. und dem Erbgang der genannten Hintersassen. Dazu ein Drittel aller obrigkeitlichen Rechte in Eggingen. Alles unbelastet bis auf 30 Schilling jährlich an das ewige Licht im Barfüßerkloster zu Ulm.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 U 737
Söflinger Regsten Nr. 651
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 1. Urkunden >> 1.6 1451-1500 >> Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, erteilt auf Ansuchen der Parteien ein Zeugnis über die Verhandlungen und Urteile der Gerichtstage vom 15. März, 14. Juli, 15. September, 3. November und 8. Dezember 1491, 24. April 1494 und 24. April 1498 im Streit zwischen Hieronymus Wurm, Dr. beider Rechte und Hofadvokaten zu Konstanz, vertreten durch Nikolaus Staiger, Pfarrer zu Göttingen, und Hans Wurm, Bürger zu Ulm, als Kläger, und der Äbtissin Elisabeth Reichner und dem Konvent des Klosters Söflingen, vertreten durch den Hofmeister Jörg Vischer (1498: Ulrich Sigk) und dem Zinsmeister Hans Riem, als Beklagten, wegen Verletzung der Güter und obrigkeitlichen Rechte des Klägers in Eggingen.
1481 September 3 (an montag nest vor Sannt Manngen tag)
Urkunden
Siegler: Abt Johannes und Konvent zu Kempten; Hans Winter, sein Schwager; Jörig Ranß von Bergen; Hans Schräglin, Landammann des Klosters zu Kempten
Überlieferungsart: Insert
Überlieferungsart: Insert
Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, erteilt auf Ansuchen der Parteien ein Zeugnis über die Verhandlungen und Urteile der Gerichtstage vom 15. März, 14. Juli, 15. September, 3. November und 8. Dezember 1491, 24. April 1494 und 24. April 1498 im Streit zwischen Hieronymus Wurm, Dr. beider Rechte und Hofadvokaten zu Konstanz, vertreten durch Nikolaus Staiger, Pfarrer zu Göttingen, und Hans Wurm, Bürger zu Ulm, als Kläger, und der Äbtissin Elisabeth Reichner und dem Konvent des Klosters Söflingen, vertreten durch den Hofmeister Jörg Vischer (1498: Ulrich Sigk) und dem Zinsmeister Hans Riem, als Beklagten, wegen Verletzung der Güter und obrigkeitlichen Rechte des Klägers in Eggingen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:45 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Söflingen, Klarissenkloster (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.6 1451-1500 (Gliederung)
- Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, erteilt auf Ansuchen der Parteien ein Zeugnis über die Verhandlungen und Urteile der Gerichtstage vom 15. März, 14. Juli, 15. September, 3. November und 8. Dezember 1491, 24. April 1494 und 24. April 1498 im Streit zwischen Hieronymus Wurm, Dr. beider Rechte und Hofadvokaten zu Konstanz, vertreten durch Nikolaus Staiger, Pfarrer zu Göttingen, und Hans Wurm, Bürger zu Ulm, als Kläger, und der Äbtissin Elisabeth Reichner und dem Konvent des Klosters Söflingen, vertreten durch den Hofmeister Jörg Vischer (1498: Ulrich Sigk) und dem Zinsmeister Hans Riem, als Beklagten, wegen Verletzung der Güter und obrigkeitlichen Rechte des Klägers in Eggingen. (Archivale)