Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Peter von Albig (Albich), Ritter, und Philipp Ulner von Dieburg vor Jahren einen Hauptbrief (gemein brieff) beim Dekan und Kapitel des Stifts St. Martin zu Worms hinterlegt hatten, wofür das Stift beiden ein versiegelte Verschreibung darüber ausgestellt hatte, dass es den Hauptbrief in Verwahrung behalten will, bis Peters und Philipps Erben gemeinsam oder mit Schlüssel oder Bewilligungsbrief der anderen Partei die Aushändigung fordern. Der Hauptbrief von 180 Gulden jährlicher Gülte auf dem Zoll zur Hütte bei Oggersheim (Agerßheim), ablöslich mit 3.600 Gulden, rührt von Herzog Stefan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, her. Nachdem Kurfürst Philipp als der Inhaber des Zolls von dem genannten Peter von Albig einen Teil der Summe, nämlich 2.000 Gulden und 100 Gulden jährlicher Gült, gelöst und zurückgekauft hat, hat das Stift St. Martin aufgrund der Verpflichtung die Ausgabe der Briefe an den pfalzgräflichen Getreuen Hartmann Ulner von Dieburg als Erbe der 1.600 Gulden verweigert, solange nicht der an Peter von Albig herausgegebe Brief vorgezeigt würde. Da Kurfürst Philipp "nit woll ietz zur zit in gedechtnis" hat, ob er diesen Brief von Peter erhalten hat, versichert er gegenüber Dekan und Kapitel des Stifts, dass diese, wenn sie Hartmann Ulner den Gültbrief aushändigen, aufgrund ihrer einst gegebenen Verpflichtung in keiner Weise rechtlich belangt und vielmehr gänzlich schadlos in der Sache gehalten werden sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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