Organisation des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine
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LLA 005/019
LLA Lindenschmit, Ludwig d. Ä.
Lindenschmit, Ludwig d. Ä. >> Berichte
Inhalt/Beschreibung/Darin: "Nachdem der Verein zu Frankfurt
schon im Jahre 1881 bereit gewesen, die
Vorstandschaft des Gesammtvereins zu
übernehmen, wurde ihm dieselbe
im Jahre 1882 auf der Versammlung
zu Cassel übertragen.
Vorher hatte der seitherige Inhaber
der Vorstandschaft, der historische Verein
in Darmstadt durch Zirkular den
verbundenen Vereinen erklärt,
daß er keine Wahl mehr annehmen
werde.
In Cassel war allen erschienenen
Delegierten vorher bekannt geworden,
daß es sich um Wahl eines neuen
Vororts handle. Der Delegierte
Frankfurt's hatte zu Cassel erklärt,
daß er der Wahl eines östlich gelegenen
Vereins (es handelte sich um Erfurt)
nicht zustimme. Er bezeichnete eine
Linie, die diesseits Erfurt war
(genauer kann man sich nicht
erinnern) als diejenige, über welche
hinaus nach Osten zu kein Verein
als Vorort gewählt werden sollte.
Unter diesen Umständen kam die
Wahl Frankfurt's zu Stande.
Kein Verein wußte im Jahre
1884 etwas offizielles davon, daß
Frankfurt niederlegen wolle; die
Vereine, welche in Cassel vertreten
waren, konnten nach der damaligen
Erklärung des Frankfurter Delegierten
sicher nicht daran denken, daß eben
Frankfurt einen Verein der weit
östlich von der in Cassel als östlichste
bezeichneten Linie seinen Sitz habe,
vorschlagen werde.
Die Delegierten in Meißen
waren vorher nicht instruirt über
die Haltung Frankfurt's; sie waren
nicht nur nicht instruirt über den
auf Berlin gerichteten Vorschlag, ja
sie mußten annehmen, daß ein
solcher Vorschlag von Frankfurt nicht
ausgehen werde.
Die Vereine mußten an und
für sich, nachdem Frankfurt von
freien Stücken, nicht zufolge Drängens
Vorort geworden, und nach dem
Vorgang des Darmstädter Vereins,
ebenso sehr aber nach den Ereignissen
in Cassel erwarten, daß das von
Frankfurt in Meissen Proponierte
ihnen vorher zur Beratung und
Instruirung ihrer Delegierten kund
gemacht wurde."
Transkription: Lara Beringer
schon im Jahre 1881 bereit gewesen, die
Vorstandschaft des Gesammtvereins zu
übernehmen, wurde ihm dieselbe
im Jahre 1882 auf der Versammlung
zu Cassel übertragen.
Vorher hatte der seitherige Inhaber
der Vorstandschaft, der historische Verein
in Darmstadt durch Zirkular den
verbundenen Vereinen erklärt,
daß er keine Wahl mehr annehmen
werde.
In Cassel war allen erschienenen
Delegierten vorher bekannt geworden,
daß es sich um Wahl eines neuen
Vororts handle. Der Delegierte
Frankfurt's hatte zu Cassel erklärt,
daß er der Wahl eines östlich gelegenen
Vereins (es handelte sich um Erfurt)
nicht zustimme. Er bezeichnete eine
Linie, die diesseits Erfurt war
(genauer kann man sich nicht
erinnern) als diejenige, über welche
hinaus nach Osten zu kein Verein
als Vorort gewählt werden sollte.
Unter diesen Umständen kam die
Wahl Frankfurt's zu Stande.
Kein Verein wußte im Jahre
1884 etwas offizielles davon, daß
Frankfurt niederlegen wolle; die
Vereine, welche in Cassel vertreten
waren, konnten nach der damaligen
Erklärung des Frankfurter Delegierten
sicher nicht daran denken, daß eben
Frankfurt einen Verein der weit
östlich von der in Cassel als östlichste
bezeichneten Linie seinen Sitz habe,
vorschlagen werde.
Die Delegierten in Meißen
waren vorher nicht instruirt über
die Haltung Frankfurt's; sie waren
nicht nur nicht instruirt über den
auf Berlin gerichteten Vorschlag, ja
sie mußten annehmen, daß ein
solcher Vorschlag von Frankfurt nicht
ausgehen werde.
Die Vereine mußten an und
für sich, nachdem Frankfurt von
freien Stücken, nicht zufolge Drängens
Vorort geworden, und nach dem
Vorgang des Darmstädter Vereins,
ebenso sehr aber nach den Ereignissen
in Cassel erwarten, daß das von
Frankfurt in Meissen Proponierte
ihnen vorher zur Beratung und
Instruirung ihrer Delegierten kund
gemacht wurde."
Transkription: Lara Beringer
2 Blatt
Papier
Dokument
Deutsch
Verein für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt - Erwähnt
Frankfurt am Main - Erwähnt
Kassel - Erwähnt
Darmstadt - Erwähnt
Erfurt - Erwähnt
Meißen - Erwähnt
Berlin - Erwähnt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
04.04.0005, 00:08 MEZ