Organisation des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine
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LLA 005/019
LLA Lindenschmit, Ludwig d. Ä.
Lindenschmit, Ludwig d. Ä. >> Berichte
Inhalt/Beschreibung/Darin: "Nachdem der Verein zu Frankfurt
schon im Jahre 1881 bereit gewesen, die
Vorstandschaft des Gesammtvereins zu
übernehmen, wurde ihm dieselbe
im Jahre 1882 auf der Versammlung
zu Cassel übertragen.
Vorher hatte der seitherige Inhaber
der Vorstandschaft, der historische Verein
in Darmstadt durch Zirkular den
verbundenen Vereinen erklärt,
daß er keine Wahl mehr annehmen
werde.
In Cassel war allen erschienenen
Delegierten vorher bekannt geworden,
daß es sich um Wahl eines neuen
Vororts handle. Der Delegierte
Frankfurt's hatte zu Cassel erklärt,
daß er der Wahl eines östlich gelegenen
Vereins (es handelte sich um Erfurt)
nicht zustimme. Er bezeichnete eine
Linie, die diesseits Erfurt war
(genauer kann man sich nicht
erinnern) als diejenige, über welche
hinaus nach Osten zu kein Verein
als Vorort gewählt werden sollte.
Unter diesen Umständen kam die
Wahl Frankfurt's zu Stande.
Kein Verein wußte im Jahre
1884 etwas offizielles davon, daß
Frankfurt niederlegen wolle; die
Vereine, welche in Cassel vertreten
waren, konnten nach der damaligen
Erklärung des Frankfurter Delegierten
sicher nicht daran denken, daß eben
Frankfurt einen Verein der weit
östlich von der in Cassel als östlichste
bezeichneten Linie seinen Sitz habe,
vorschlagen werde.
Die Delegierten in Meißen
waren vorher nicht instruirt über
die Haltung Frankfurt's; sie waren
nicht nur nicht instruirt über den
auf Berlin gerichteten Vorschlag, ja
sie mußten annehmen, daß ein
solcher Vorschlag von Frankfurt nicht
ausgehen werde.
Die Vereine mußten an und
für sich, nachdem Frankfurt von
freien Stücken, nicht zufolge Drängens
Vorort geworden, und nach dem
Vorgang des Darmstädter Vereins,
ebenso sehr aber nach den Ereignissen
in Cassel erwarten, daß das von
Frankfurt in Meissen Proponierte
ihnen vorher zur Beratung und
Instruirung ihrer Delegierten kund
gemacht wurde."
Transkription: Lara Beringer
schon im Jahre 1881 bereit gewesen, die
Vorstandschaft des Gesammtvereins zu
übernehmen, wurde ihm dieselbe
im Jahre 1882 auf der Versammlung
zu Cassel übertragen.
Vorher hatte der seitherige Inhaber
der Vorstandschaft, der historische Verein
in Darmstadt durch Zirkular den
verbundenen Vereinen erklärt,
daß er keine Wahl mehr annehmen
werde.
In Cassel war allen erschienenen
Delegierten vorher bekannt geworden,
daß es sich um Wahl eines neuen
Vororts handle. Der Delegierte
Frankfurt's hatte zu Cassel erklärt,
daß er der Wahl eines östlich gelegenen
Vereins (es handelte sich um Erfurt)
nicht zustimme. Er bezeichnete eine
Linie, die diesseits Erfurt war
(genauer kann man sich nicht
erinnern) als diejenige, über welche
hinaus nach Osten zu kein Verein
als Vorort gewählt werden sollte.
Unter diesen Umständen kam die
Wahl Frankfurt's zu Stande.
Kein Verein wußte im Jahre
1884 etwas offizielles davon, daß
Frankfurt niederlegen wolle; die
Vereine, welche in Cassel vertreten
waren, konnten nach der damaligen
Erklärung des Frankfurter Delegierten
sicher nicht daran denken, daß eben
Frankfurt einen Verein der weit
östlich von der in Cassel als östlichste
bezeichneten Linie seinen Sitz habe,
vorschlagen werde.
Die Delegierten in Meißen
waren vorher nicht instruirt über
die Haltung Frankfurt's; sie waren
nicht nur nicht instruirt über den
auf Berlin gerichteten Vorschlag, ja
sie mußten annehmen, daß ein
solcher Vorschlag von Frankfurt nicht
ausgehen werde.
Die Vereine mußten an und
für sich, nachdem Frankfurt von
freien Stücken, nicht zufolge Drängens
Vorort geworden, und nach dem
Vorgang des Darmstädter Vereins,
ebenso sehr aber nach den Ereignissen
in Cassel erwarten, daß das von
Frankfurt in Meissen Proponierte
ihnen vorher zur Beratung und
Instruirung ihrer Delegierten kund
gemacht wurde."
Transkription: Lara Beringer
2 Blatt
Papier
Dokument
Deutsch
Verein für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt - Erwähnt
Frankfurt am Main - Erwähnt
Kassel - Erwähnt
Darmstadt - Erwähnt
Erfurt - Erwähnt
Meißen - Erwähnt
Berlin - Erwähnt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
13.05.2026, 11:29 AM CEST