5) Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
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(1) 0933
Wismar F 132 (W F n. 132)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
(1781-1785) 31.05.1785-13.02.1786
Kläger: (2) Johann Wilhelm Fürchtnicht, Advokat am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Caspar Ungnade, Weinhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 31.05. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.06.1785 legt Kl. am 13.07. seinen Schriftsatz vor. Kl. hat Bekl. in dessen Fall gegen ein Dienstmädchen vertreten, Bekl. verweigert jedoch die Bezahlung des Honorars und leugnet, ihm überhaupt ein Mandat erteilt zu haben. Kl. verklagt ihn deshalb vor dem Gewett, das Bekl. einen Eid schwören lassen will. Daraufhin appelliert Bekl. an das Ratsgericht, das Kl. einen Eid schwören lassen will, der deshalb zunächst restitutio in integrum, danach die Appellation an das Tribunal ergreift. Er argumentiert, daß er den Eid ohne weiteres leisten könne, Gott aber in diesem Falle nicht unnötig anrufen wolle. Das Tribunal lädt die Parteien am 23.01.1786 auf den 28.02. zu einer Güteverhandlung vor. Am 08.02. berichtet Bekl., daß er sich mit Kl. außergerichtlich geeinigt habe, das Tribunal nimmt dies am 13.02.1786 ad acta.
Instanzenzug: 1. Gewett 1784 2. Ratsgericht 1784 3. Ratsgericht 1784-1785 4. Tribunal 1785-1786
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 20.04.1785; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 30.04.1785; Suppliken des Pensionärs Bade zu Wieschendorf an Gewett vom 12.12.1781 und 18.01.1782; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommenes Zeugenverhör des Dienstmädchens Maria Elisabeth Burmeister vom 28.01.1782; Gewettsurteile vom 01.10.1783, 07.01.1784; Quittung des Kl.s vom 07.02.1786
Beklagter: Jacob Caspar Ungnade, Weinhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 31.05. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.06.1785 legt Kl. am 13.07. seinen Schriftsatz vor. Kl. hat Bekl. in dessen Fall gegen ein Dienstmädchen vertreten, Bekl. verweigert jedoch die Bezahlung des Honorars und leugnet, ihm überhaupt ein Mandat erteilt zu haben. Kl. verklagt ihn deshalb vor dem Gewett, das Bekl. einen Eid schwören lassen will. Daraufhin appelliert Bekl. an das Ratsgericht, das Kl. einen Eid schwören lassen will, der deshalb zunächst restitutio in integrum, danach die Appellation an das Tribunal ergreift. Er argumentiert, daß er den Eid ohne weiteres leisten könne, Gott aber in diesem Falle nicht unnötig anrufen wolle. Das Tribunal lädt die Parteien am 23.01.1786 auf den 28.02. zu einer Güteverhandlung vor. Am 08.02. berichtet Bekl., daß er sich mit Kl. außergerichtlich geeinigt habe, das Tribunal nimmt dies am 13.02.1786 ad acta.
Instanzenzug: 1. Gewett 1784 2. Ratsgericht 1784 3. Ratsgericht 1784-1785 4. Tribunal 1785-1786
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 20.04.1785; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 30.04.1785; Suppliken des Pensionärs Bade zu Wieschendorf an Gewett vom 12.12.1781 und 18.01.1782; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommenes Zeugenverhör des Dienstmädchens Maria Elisabeth Burmeister vom 28.01.1782; Gewettsurteile vom 01.10.1783, 07.01.1784; Quittung des Kl.s vom 07.02.1786
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ