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Jungbluth, Josef (Bestand)
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Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik) >> Nachlässe und Sammlungen >> Nachlässe, Partei-, Vereins-, Familienarchive >> Buchstabe J
Findmittel:
Findbuch für Nr. 1-116 (Lesesaal)
Schriftgut, das aus dem Besitz und der Verwaltung der adligen Häuser Kreuzau (heute Stadt Düren) und Laach (heute Gemeinde Nideggen) erwachsen ist, vor allem Prozesse; dazu kommt Schriftgut aus weiteren verwandten und beerbten Familien und schließlich Sammlungsgut, vor allem einzelne Zeitungen des 19. Jahrhunderts. Das Schriftgut datiert ganz überwiegend aus dem 17. und 18. Jahrhundert.
Der Bestand wird auch Burgarchiv Kreuzau genannt, da er vor allem dort erwachsen ist. Der letzte Besitzer der Burg aus der Familie Jungbluth verkaufte die Burg 1903, nahm aber die Archivalien an sich. 1930 gelangten Sie an das Archiv (acc. 88/1930)
Abt. 1059 Jungbluth (Burgarchiv Kreuzau)
Der Bestand 1059 Jungbluth des Historischen Archivs der Stadt Köln ist unter dem Namen "Burgarchiv Kreuzau" in der Literatur besser bekannt (Vgl. A. Tille und J. Krudewig, Übersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rheinprovinz, Bd. 2: Kreise Jülich, Mayen, Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Düren, Aachen-Land, 1904, S. 246 f.). Schon dieser Wechsel der Bezeichnung weist auf die Bestandsgeschichte hin: einerseits Nachlaß mit typischem Sammlungscharakter - so steht eine größere Zahl von Zeitungen aus dem Kölner Raum beziehungslos neben der archivalischen Überlieferung -, andererseits Rest eines Verwaltungsarchivs einer kleineren Herrschaft des Rurtals. Man kann sagen, daß heute das Bild einer Sammlung überwiegt. Wenn auch der Kern der Überlieferung einmal Archiv der Herrschaft Kreuzau gewesen ist, so ist doch, meist durch familiäre Verbindungen, immer wieder Archivalienanwachs erfolgt, der oft nur noch schwer als solcher zu erkennen ist.
Die Burg Kreuzau war von 1400-1605 im Besitz der Familie Walrave v. Kendenich, der bis 1659 Rudolf v. Raesfeld folgte. 1668 erwarb Friedrich Adolf v. Torck die Herrschaft, die nun bis 1883 Familienbesitz blieb, letztlich sogar bis 1903, denn das Erbe der Maria Franziska Wilhelmina v. Torck trat ein entfernter Verwandter, Oberregierungsrat Wilhelm Jungbluth, an. Nach seinem Tod fiel der Besitz 1889 an seinen Bruder, den Bürgermeister a. D. Joseph Jungbluth, der die Burg 1903 an Heinrich Arthur Hoesch verkaufte, die Archivalien aber nach seinem neuen Wohnort mitnahm. Die Witwe Joseph Jungbluths übergab das Archiv 1930 als Depositum an das Historische Archiv der Stadt Köln, in dessen uneingeschränkten Besitz die Archivalien 1940 übergingen. Wie schon erwähnt hatte das alte Archiv der Herrschaft Kreuzau vor allem durch die familiären Beziehungen der Besitzer, meist durch Erbschaften anderer Güter, Zuwachs erfahren. Zusätzlich sind weitere Vorgänge wohl durch die Heiraten und daraus erwachsenen Ansprüche nach Kreuzau gelangt, so durch Maria Isabella v. Torck die Prozesse der v. Dunckel, durch eine gebürtige Freiin v. Wittmann Angelegenheiten der v. Wittmann zu Wiedenfeld und, auf dem Umweg über den Besitz auch des Rittersitzes Laach durch die Familie Jungbluth, aber wohl schon durch die Erbansprüche der v. Torck, Archivalien zur Geschichte der Familie v. Brakel über Maria Christine Wilhelmine v. Schwerin.
Äußerlich erschien der Bestand, der in 6 Kölner Archivkartons auf etwa 2 laufende Meter Archivalien veranschlagt werden kann, in wohlverschnürten, mit Zettelaufschrillen versehenen Bündeln weitgehend vorgeordnet zu sein. Im Zuge der Verzeichnungsarbeiten erwies es sich aber als unumgänglich, dieses Ordungsschema teilweise völlig zu negieren, da besonders bei den zahlreichen Parteienaktensplittern zu einzelnen Prozessen die Zuordnungen völlig willkürlich durchgeführt worden waren, und die Bestandteile eines Vorganges auf mehrere Bündel verteilt waren. Teilweise entstand der Eindruck, als hätten die früheren Besitzer diese Prozeßschriften als Fundus juristischer Formalien betrachtet. Besonders war wohl bei den Prozessen um Haus Laach jeder Überblick verlorengegangen, was angesichts der in ständig neuen Kombinationen miteinander im Streit liegenden Parteien nicht verwundert. Der Versuch, trotz dieser Unzulänglichkeiten die Vorordnung, wenn irgend möglich aufrechtzuerhalten, kann in seinen Ergebnissen nicht immer völlig befriedigen; über solche Unzulänglichkeiten, die gleichwohl Registraturzusammenhänge und Überlieferungsbildung widerspiegeln, soll der angefügte Index hinweghelfen.
Jürgen Rainer Wolf, Darmstadt
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.