Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder: die jeweiligen Staatsbediensteten werden ermächtigt, bei Transport, Ausführung und Arbeitseinsatz von Gefangenen sowie bei der Nacheile Amtshandlungen auch in anderen Ländern vorzunehmen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv