Eckart von Elkerhausen Abt und der Konvent zu Bleidenstadt bekennen sich schuldig, den Brüdern Johann und Wilderich von Walderdorff für 500 Gulden einen jährlichen Zins von 25 Gulden zu zahlen und verbürgen sich dafür mit des Klosters Gütern, behalten sich auch das Wiederlösungsrecht vor.

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