Ulrich Huber zu Hörlbach (Hurlbach) und seine Frau Agnes bestätigen, dass ihnen von Propst Johannes und dem Konvent von Rohr ein Baurecht auf den Zehnt aus verschiedenen Liegenschaften des Stifts Rohr bei Gaden, Schwaighausen und Abensberg gegen eine jährliche Gült von einem Pfund Regensburger Pfennig verliehen worden ist. S: Niklas Kolb, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv