Friedrich von Thun, Amtmann zu Wachsenburg (Wachssenburg), bestätigt in Vormundschaft für seine Ehefrau Anna, geb. von Einsiedel, die Erbschaftsregelungen der Elisabeth von Einsiedel für ihre Töchter. Danach erhält Anna nach dem Tod der Stiefmutter die Summe von 500 Gulden rheinischer Währung. als Erbe und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche an ihre Halbbrüder Heinrich Hildebrand und Heinrich Abraham. Sollten die zwei Brüder allerdings ohne rechte Leibeslehnserben sterben, behält sich der Aussteller eine Neuregelung vor.

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Sächsisches Staatsarchiv
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