(Die Äbtissin zu Gravenhorst, Johanna Maria von Hövel) bekundet, der Eigenhörige des Klosters Jürgen Fischer zu Hörstel habe am 26. September 1677 mit gutsherrlicher Zustimmung das Schauwinkels Stück in der Größe von zwei Scheffelsaat für 40 Reichstaler und ein Stück Heuland, das ungefähr ein halbes Fuder Heu erbringt und im Herwinkel liegt, für 26 Reichstaler von dem Eigenhörigen des Klosters Plagemann (Plaimans) gekauft. Nun habe sich der Wehrfester der Plagemanns-Stätte, Henrich Bertels, der ebenfalls dem Kloster eigenhörig ist, beschwert, daß die auf den Höfen liegenden allgemeinen Lasten wie Kontribution, Pacht, Kirchspiels- und Bauerschaftsabgaben, beim Kauf nicht anteilsmäßig mit übernommen wurden. Man vergleicht sich daher, daß Fischer dem Plagemann als Beitrag zu diesen Lasten einmalig 28 1/2 Reichstaler zu geben hat. Die Äbtissin quittiert, diese Summe sowie weitere 11 1/2 Reichstaler von Plagemann, also insgesamt 40 Reichstaler empfangen zu haben. Mit diesen soll ein Teil der 100 Reichstaler abgetragen werden, für die Plagemann die Wiese gekauft hat, so daß er nun dem Kloster nur noch 60 Reichstaler schuldet. Dafür hat er jährlich 3 Reichstaler Zinsen zu entrichten. Geschehen zu Gravenhorst.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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