Münzverordnungen u. ä. Bestimmungen
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D 412, 229
D 412 Grafschaft Ravensberg, Landstände
Grafschaft Ravensberg, Landstände >> 4. Beteiligung an Verwaltung und öffentlichem Leben >> 4.4. Münzwesen
1620, 1638, 1685 – 1695, 1713 – 1764, 1794, 1806
Enthaeltvermerke: intus: – Müntz-Valuation für die Grafschaft Ravensberg. 4. März 1620. -Verrufung lippischer Kupfer- und herfordischer Silbermünzen. 24. März 1638. -Verordnung betr. den Wert und Umlauf ravensbergischer und herfordischer Kupfergroschen. 3. März 1685. -Bekanntmachung des "Leipziger Recessus" (= Münzedikt).2./12. Jan. 1691. – Verbot der Annahme auswärtiger Münzen. 30. Nov. 1691. – Verbot der Einfuhr und Ausgabe fremder Münzen. 1. Febr. 1692. – Patent oder Edict, welcher Gestalt die neuen Kreutz- oder Alberts-Thaler angenommen und ausgegeben werden sollen. 11. Sept. 1695. – Verbot auswärtiger Scheidemünzen für die Grafschaft Ravensberg. 24. Febr. 1713. -Verbot der Petermäncher. 15. Aug. 1715. – Edictum wegen Reduction der frembden Schiedes-Müntzen. 26. Aug. 1717. (2 unterschied!. Ex.) – Verwarnung, daß die reducirte Mariengroschen nicht anders als in dem Wehrt, darauf sie im Edict vom 26. Aug. gesetzet seyn, genommen werden. 12. Nov. 1717. – Festsetzung der Währungen, in denen Garn, Leinen und Getreide bezahlt werden müssen. 27. April 1718. -Ergänzungen des Edikts vom 26. Aug. 1717. 24. Mai 1718. 7. Sept. 1719. – Zählung der im Umlauf befindlichen ravensbergischen Kupfermünzen und herfordischen Mariengroschen. 1. Dez. 1720. – Reduzierung des Anteils der vorgen. Münzen bei Zahlungen auf ein Sechstel bzw. Zwölftel. 5. Febr. 1721. – Warnungen vor Falschgeld (Osnabrücker Mariengroschen; holländische Dukaten). 7. Febr. 1727; 17. Mai 1730. – Edict wegen gäntzlicher Verruffung gewisser frembden geringhaltigen Schiede-Müntze, wie auch Fixirung des Preises der gantzen Louis d'or... im Fürstenthum Minden und Grafschafften Ravensberg und Tecklenburg. 11. Aug. 1731. – Erneuertes Edict wegen gäntzlicher Verruffung gewisser fremden geringhaltenden Scheide-Müntze im Fürstenthum Minden und Graffschafften Ravensberg und Tecklenburg. 4. Dez. 1736. – Edict, daß keine gute, grobe gold- und silberne Müntz-Sorten ausgefahren, noch schlechte fremde Müntzen bey Leib- und Lebens-Strafe eingebracht werden sollen. 17. März 1739. – Edict, daß die von der Reichs-Stadt Bremen ausgemüntzten geringhaltigen Acht- und Vier-Pfenning-Stücken gäntzlich verrufen seyn sollen. 4. Aug. 1739. -Erneuertes Patent wegen Reduction der fremden Schiedes-Müntzen ... 21. Mai 1740. – Geschärftes Müntz-Edict, wie es wegen der Ducaten und Louis d'or , auch wegen der verrufenen und guten Silber-Müntzen gehalten werden soll. 21. Jan. 1744. -Verbot des Schmalkaldischen Kupferhellers. 15. Dez. 1745. -Edict wider die neuen geringhaltigen Gold- und Silber-Müntzen, ... 10. Mai 1748. -Müntz-Edict. 14. Juli 1750. – Anderweites Müntz-Edict betreffend diejenige Müntz-Sorten, so in seiner ... Majestät Landen Cours haben und diejenige, so darinn künfftig gar nicht im Gange bleiben, sondern vielmehr verruffen werden sollen. 9. Aug. 1751. – Edict wegen Verrufung und Wegschaffung der ausländischen sehr schlechten und geringhaltigen Scheide-Müntze. 3. Dez. 1751. – Müntz-Edict, wodurch die bereits vorhin publicirte Edicte theils erkläret, theils aber auch vermehret und bestätiget werden. 28. März 1752. – Octroy für die in Berlin zu errichtende Giro- und Wechsel-Banque. 23. Sept. 1753. – Publicandum, daß ein jeder sich vor verruffene Müntz-Sorten bey Vermeidung edict-mäßiger Straffe in Acht nehmen solle. 24. Dez. 1753. – Publicandum wegen Verruffung derer Mecklenburgischen, Bayreutischen und anderer ausländischen geringhaltigen Müntz-Sorten. 21. Sept. 1754. -Patent wider Einbringung der neuen ... Bärnburgischen, Würtenbergischen, Newiedtschen sehr geringhaltigen, auch anderer schlechten fremden Müntz-Sorten und Erneuerung derer wider die Ausfuhr aller... Preußischen Müntz-Sorten ergangenen Edicte. 16. Dez. 1758. – Circulare an alle Regierungen und Landes-Justitz-Collegia betr. Münzfuß abzulösender Obligationen. 12. Jan. 1762. – Avertissement, daß die ausserhalb denen Grentzen der ... Preußischen Staaten und Provintzen befindliche geringhaltige, Insonderheit unter sachsischen Stempel ausgeprägte Müntz-Sorten an sachsischen Ein Dritteln-, 2- und 1 ggr.-Stücken bey Confiscations- und nach Befinden noch überdem zu gewartender arbitrairen Straffe in königl. Lande nicht eingeführet werden sollen. 11. April 1763. -Wöchentliche Hallische Anzeigen. Nr. 20 vom 16. Mai 1763. -Edict, wornach von Trinitatis 1763 an, alle Zahlungen in neuem, brandenburgischem Gelde mit einem nach Verschiedenheit der Müntz-Sorten bestimmten Agio geschehen sollen. 21. April 1763. – Edict, wornach vom 1. Junii 1763 an, alle Zahlungen, sowohl zu denen königlichen Gassen, als im gemeinen Handel und Wandel, nach Verschiedenheit derer Müntz-Sorten mit dem bestimmten Agio geschehen sollen. 18. Mai 1763. -Anhang zu Nr. 29 der Wöchentlichen Minden-, Ravensberg-, Tecklenburg- und Lingensche Frag- und Anzeigungs-Nachrichten etc. vom 18. Juli 1763 mit Abdruck der Taxen für Handwerker und Tagelöhner in preußischem Gelde. – Reichs-Post-Reuter. Nr. 110 vom 12. Juli 1763. – Renovirtes und geschärftes Edict wider das Hausiren überhaupt und insbesondere wider das Geld-Verwechseln der Juden auf dem platten Lande. 17. Nov. 1763. – Erneuertes und geschärftes Edict wegen verbotener Ausfuhre des Goldes und Silbers, wie auch der reducirten neuen August d'or, imgleichen der sächßischen Achtgroschenstücke und andrer geringhaltigen Silber-Müntzen. 11. Jan. 1764. – Neues Müntz-Edict. 29. März 1764. – Änderungen vom 24. Okt. bzw. 24. Nov. 1764. -Wöchentliche Minden- und Ravensberg-, Tecklenburg- und Lingensche Frag- und Anzeigungs-Nachrichten von allerley zur Beförderung Handels und Wandels auch zum gemeinen Besten überhaupt dienenden Sachen. Nr. 16 vom 16. April 1764. – Anhang zu Nr. 16. – Anhang zu Nr. 17 vom 23. April 1764. – Verordnung wodurch die Cirkulation der spanischen Piastres forts in den ... Preußischen Staaten gestattet, der numeraire Werth derselben bestimmt, und den ... Kassen-Bedienten vorgeschrieben wird, wie sie diese Piastres forts in den landesherrlichen Kassen annehmen sollen. 25. Juni 1794. – Verordnung wegen der in Umlauf zu bringenden Tresorscheine. 4. Febr. 1806. (Drucke)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:23 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.4. Preußisches Westfalen (D) (Tektonik)
- 1.4.3. Grafschaft Ravensberg (Tektonik)
- 1.4.3.1. Verwaltungsbehörden und Landstände (Tektonik)
- Grafschaft Ravensberg, Landstände (Bestand)
- 4. Beteiligung an Verwaltung und öffentlichem Leben (Gliederung)
- 4.4. Münzwesen (Gliederung)