1459 Oktober 29. Dietrich Erzbischof von Köln und Administrator des Bistums Paderborn gestattet den Schwesternkonventen zu Herford auf dem Hollant, zu Lemgo im Rampendal und zu Detmold sowie zu Mengeringhausen, nach ihrer Wahl von den Prioren der Regularkanoniker zu Bödden und zu Möllenbeck die Regel des hl. Augustinus sich geben zu lassen. Es folgen die entsprechenden Regeln.