Jörg Müller auf der Mühle zu Oberndorf und seine Ehefrau Margret beurkunden, dass Propst Peter und der Konvent von Rohr nach dem Wechsel der Mühle von Oberndorf als freies Eigen von Herzog Albrecht III. von Bayern als Grundherrn zum Stift Rohr ihrer Bitte entsprochen haben und ihnen ihr bisheriges Baurecht an der Mühle bestätigt und die Höhe der jährlichen Gült mitgeteilt haben. S: Hans Erbelspeck, Richter zu Rohr

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv