Ferdinand, Röm. Kg. [voller Titel], erlaubt Reichserbtruchseß Wilhelm [voller Titel] bis auf Widerruf durch den A. selbst, seine Erben oder seinen Statthalter und seine Regierung in Württemberg, rotes und schwarzes Wildbret unter Beachtung der Schonzeit von Ostern bis Johannes Baptista für Rotund Hochwild am Reifeisberg (Reyfelsperg), Andelfinger Berg, Christiansberg (Chrystenberg), bei Altenburg (am alten bürg) und am Österberg zu jagen. Der Truchseß soll die Forstgerechtigkeit in diesem Bezirk versehen, ohne die Forstmeister des A. zu behindern. Die Marksteine des Bereichs muß er erhalten. Bei der Jagderlaubnis handelt es sich um eine besondere Begünstigung, aus der keinerlei Rechtsanspruch abzuleiten ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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