Ferdinand, Röm. Kg. [voller Titel], erlaubt Reichserbtruchseß Wilhelm [voller Titel] bis auf Widerruf durch den A. selbst, seine Erben oder seinen Statthalter und seine Regierung in Württemberg, rotes und schwarzes Wildbret unter Beachtung der Schonzeit von Ostern bis Johannes Baptista für Rotund Hochwild am Reifeisberg (Reyfelsperg), Andelfinger Berg, Christiansberg (Chrystenberg), bei Altenburg (am alten bürg) und am Österberg zu jagen. Der Truchseß soll die Forstgerechtigkeit in diesem Bezirk versehen, ohne die Forstmeister des A. zu behindern. Die Marksteine des Bereichs muß er erhalten. Bei der Jagderlaubnis handelt es sich um eine besondere Begünstigung, aus der keinerlei Rechtsanspruch abzuleiten ist.
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Ferdinand, Röm. Kg. [voller Titel], erlaubt Reichserbtruchseß Wilhelm [voller Titel] bis auf Widerruf durch den A. selbst, seine Erben oder seinen Statthalter und seine Regierung in Württemberg, rotes und schwarzes Wildbret unter Beachtung der Schonzeit von Ostern bis Johannes Baptista für Rotund Hochwild am Reifeisberg (Reyfelsperg), Andelfinger Berg, Christiansberg (Chrystenberg), bei Altenburg (am alten bürg) und am Österberg zu jagen. Der Truchseß soll die Forstgerechtigkeit in diesem Bezirk versehen, ohne die Forstmeister des A. zu behindern. Die Marksteine des Bereichs muß er erhalten. Bei der Jagderlaubnis handelt es sich um eine besondere Begünstigung, aus der keinerlei Rechtsanspruch abzuleiten ist.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 342
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 16. Jahrhundert >> 1531 - 1539
1533 Juli 7
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Siegelankündigung: der A. mit seinem Sekretsg. für das Fürstentum Württemberg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; in Holzkapsel ohne Deckel; Legende: FERD. D. G. ROMAN. HVNG. BO. EC. REX ARCHID. AVST. EC. DVX WIRTEM. COM. TTR.; bekrönter Wappenschild, der an den Seiten jeweils von einem Engel gehalten wird, im Schild ein Adler, dessen Brust mit einem gevierten Mittelschild mit einem Herzschild belegt ist.
Anmerkungen: Unter dem Umbug: Kanzleivermerke.
Siegler: Siegelankündigung: der A. mit seinem Sekretsg. für das Fürstentum Württemberg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; in Holzkapsel ohne Deckel; Legende: FERD. D. G. ROMAN. HVNG. BO. EC. REX ARCHID. AVST. EC. DVX WIRTEM. COM. TTR.; bekrönter Wappenschild, der an den Seiten jeweils von einem Engel gehalten wird, im Schild ein Adler, dessen Brust mit einem gevierten Mittelschild mit einem Herzschild belegt ist.
Anmerkungen: Unter dem Umbug: Kanzleivermerke.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
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