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Es wird bekundet, dass in der Gütersache zwischen Bernhard und Adam [von Kirchdorf gen.] Liederbach (Liderbach) einerseits und Bernhard Hunger zu Weinheim wegen dessen Hausfrau andererseits beide Parteien durch die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz verhört worden sind und ein Kerbzettel erstellt worden ist. Nachdem die Räte keinen gütliche Einigung erzielen konnten, ist ein gütliches Verhör zu Heidelberg vor dem Pfalzgrafen oder seinen Räten auf den St. Lucientag [13.12.] festgesetzt worden. Heinz Hunger soll dabei kundtun, was die wiederfälligen Güter sind, die den Liedersbachern verkauft worden waren, was davon gelöst worden ist, wem sie weiter verkauft worden sind, welche Gülten auf ihnen standen und dergleichen. Insbesondere soll er benennen, was von den wiederfälligen Gütern noch unverkauft steht. Ein Verzeichnis darüber soll Bernhard Hunger dem Bernhard Liederbach binnen 10 Tagen nach Nierstein (Nerstain) zu seinem Wohnsitz überantworten. Auf dem anberaumten Tag sollen die Räte einen gütlichen oder endlichen rechtlichen Austrag zwischen den Parteien vornehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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