Urteil in der Strafsache gegen den französischen Arbeiter Henri Arminjon, *27.9.1920, ohne festen Wohnsitz, den belgischen Arbeiter Iwan Boniver, *17.10.1922 aus Berlin (Siemenslager), den Eisenflechter Matthias Becker, *9.8.1908 und den Bauarbeiter Oswald Kurt Rudolph, *13.5.1914, beide aus Berlin, wegen Verbrechens gegen die Kriegswirtschaftsverordnung und Preisüberschreitung (fortgesetzte Verschiebung von Zigaretten zu Wucherpreisen und zum Teil gegen Lebensmittelkarten)