Syhode und Craft Gebrüder von Großen-Linden bestimmen, dass der Pfarrer daselbst den von ihnen gestifteten Frauenaltar in der Kirche zu Großen-Linden nach ihremTod binnen 30 Tagen mit einem Priester und Schüler besetzen soll, widrigenfalls das Ernennungsrecht auf den Dechanten des Stifts zu Wetzlar übergehen soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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