Papst Gregor IX. bestätigt die von Erzbischof Engelbert von Köln getroffene Bestimmung, dass der Zehnte von dem sämtlichen Weingewächs des Stifts, welchen bisher die Äbtissin bezogen, künftig zur Sustentation der Stiftsglieder gehören soll. D. Interammiae VII. idus Novemb. pont. a. X.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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