Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofmeisters Jakob von Fleckenstein in einem Streit zwischen Meinhard von Koppenstein dem Jüngeren und Heinz von Schweinsberg, Keller zu Friedrichsburg, von Amts wegen, da sich Meinhard geweigert hatte, zur Instandhaltung der Deiche (tich) am Rhein zu Kirschgartshausen beizutragen. Auf den Hinweis, dass niemand - auch nicht der Pfalzgraf oder das Kloster Schönau - davon ausgenommen sei, im Notfall die Dämme instandzuhalten, wird Meinhart ebenfalls dazu verpflichtet, insbesondere da jetzt Hochwasser (eins grossen Ryns) zu erwarten sei. Sollte er binnen ein bis sechs Jahren eine Befreiung dafür vorbringen, soll er diese genießen. Zugegen waren neben den genannten Meinhart und Heinz: Johann [Brenner] von Löwenstein, Alexander Bellendörfer (Pellndorfer) und Hans Berger zu Heidelberg.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofmeisters Jakob von Fleckenstein in einem Streit zwischen Meinhard von Koppenstein dem Jüngeren und Heinz von Schweinsberg, Keller zu Friedrichsburg, von Amts wegen, da sich Meinhard geweigert hatte, zur Instandhaltung der Deiche (tich) am Rhein zu Kirschgartshausen beizutragen. Auf den Hinweis, dass niemand - auch nicht der Pfalzgraf oder das Kloster Schönau - davon ausgenommen sei, im Notfall die Dämme instandzuhalten, wird Meinhart ebenfalls dazu verpflichtet, insbesondere da jetzt Hochwasser (eins grossen Ryns) zu erwarten sei. Sollte er binnen ein bis sechs Jahren eine Befreiung dafür vorbringen, soll er diese genießen. Zugegen waren neben den genannten Meinhart und Heinz: Johann [Brenner] von Löwenstein, Alexander Bellendörfer (Pellndorfer) und Hans Berger zu Heidelberg.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 196
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 März 3 (uff dornstag nach reminiscere)
fol. 231v-232r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: [ohne Siegelankündigung]
Siegler: [ohne Siegelankündigung]
Kopfregest: "Ein abrede mit Meynhart von Copenstein ein tichs halb by Kirßgarßhusen am Rine da er guter hat zu machen und zuhalten".
Berger, Heinz; zu Heidelberg, Hofgerichtsbeisitzer (?), 1491
Brenner von Löwenstein, Johann; Herr zu Ulmen, Amtmann Johanns I. von Pfalz-Simmern zu Kreuznach, -1521
Fleckenstein, Jakob von; Unterlandvogt im Elsass, Hofmeister, Beisitzer am Hofgericht, Schultheiß zu Hagenau, erw. 1483, 1507
Koppenstein, Meinhard d. J.; erw. 1491
Schweinsberg, Heinz von; Keller zu Friedrichsburg bzw. Germersheim, erw. 1491, 1504
Friedrichsburg = Schloss Neuschloß, abgeg. bei Lampertheim HP
Kirschgartshausen : Sandhofen, Mannheim MA
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:20 MESZ
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