Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seines Hofmeisters Jakob von Fleckenstein in einem Streit zwischen Meinhard von Koppenstein dem Jüngeren und Heinz von Schweinsberg, Keller zu Friedrichsburg, von Amts wegen, da sich Meinhard geweigert hatte, zur Instandhaltung der Deiche (tich) am Rhein zu Kirschgartshausen beizutragen. Auf den Hinweis, dass niemand - auch nicht der Pfalzgraf oder das Kloster Schönau - davon ausgenommen sei, im Notfall die Dämme instandzuhalten, wird Meinhart ebenfalls dazu verpflichtet, insbesondere da jetzt Hochwasser (eins grossen Ryns) zu erwarten sei. Sollte er binnen ein bis sechs Jahren eine Befreiung dafür vorbringen, soll er diese genießen. Zugegen waren neben den genannten Meinhart und Heinz: Johann [Brenner] von Löwenstein, Alexander Bellendörfer (Pellndorfer) und Hans Berger zu Heidelberg.