Konrad Knipping, Komtur des Deutschen Ordens zu Heilbronn, Christoph von Gilsa (Gülsa) zu Roperhausen und Hans Ulrich von und zu Talheim urkunden: Nachdem Äbtissin und Chorjungfrauen der freien adligen Stiftung Oberstenfeld ihrer und ihrer Verwandten Bitte, ihre Base und Schwägerin (Geschwey) Barbara von Hauxleben, Tochter des ¿ Philipp von Hauxleben auf der Altenstatt, aufzunehmen entsprochen hat, soll sie zunächst 3 lb h in die Stiftung erlegen und dem Konvent bezahlen. Desgleichen soll sie eine vollständige Bettstatt einbringen, die der Stiftung verbleiben soll, wenn sie lebendig oder tot austritt. Ferner soll sie sechs Jahre lang vom Stift nicht mehr als Essen und Trinken erhalten. Sie soll auch der Äbtissin versprechen, ihr Gehorsam zu leisten ohne Widerrede und die Ordnung einhalten, auch ohne Bewilligung der Äbtissin nicht aus dem Stift gehen, reiten oder fahren und nach Ende der sechs Jahre selbst und durch ihre Verwandten um eine ganze Pfründe bitten, doch soll es im Willen von Äbtissin und Konvent stehen, sie in den Konvent aufzunehmen. Wenn sie eine ganze Pfründe erhalten hat, soll sie wie andere Konventjungfrauen an allen Renten, Gülten, Zinsen, Zehnten und anderem Anteil haben. Wenn sie sich verheiratete oder sonst nicht mehr im Stift bleiben wollte, sollte sie von dem Tag an nichts mehr erhalten. Wenn sie lebendig oder tot aus dem Stift geht, sollen sie oder ihre Erben 20 fl bei der Stifung lassen, wie es gebräuchlich ist. Konrad Knipping, Komtur, Christoph von Gilsa (Gülsa) und Hans Ulrich von und zu Talheim versprechen, wenn sie dazu aufgefordert werden, dem Stift in allen seinen Angelegenheiten behilflich zu sein, wobei ihre Lehen und die Herren, denen sie deswegen verpflichtet sind, ausgenommen sein sollen. Äbtissin und Konvent haben ihnen und ihrer Base und Schwägerin Barbara zugestanden, wie es Herkommen der Stiftung ist, daß sie sie verheiraten, zu sich nehmen oder anderweitig versorgen können, doch daß sie nichts aus dem Stift nehmen soll, denn was sie erspart oder darin erworben hat. Doch soll sie die genannten 20 fl im Stift lassen. Konrad Knipping, Komtur, Christoph von Gülsa und Hans Ulrich von und zu Talheim und und ihre Base und Schwägerin Barbara versprechen, diese Bestimmungen einzuhalten. Auf der Plica: Wie woll die verschreibung uff mein Christoffel von Gülsa ingesigel gestelt, jedoch will ich das selb je weil bei handt hab ich mein gewontes rinck bitschier vor getruck. Urkuntt mein eigen hanttschrifft. Wie wol die verschreibung uf mein Johan Moritz von Gülsa insigel gestelt, jedoch weil ich das selb itz mols nicht bei der handt, hab ich mein gewonlich rinck bietzschafft fürgetruckt, urkundt dies mein handt schriefft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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