Hans Geßler von Rielingshausen, gef. zu Marbach wegen Urfehdebruchs [s. U. Nr. 3162], wieder freigelassen auf Fürbitten, in Anbetracht seiner Jugend und gegen das Versprechen, alle öffentlichen Zechen zu meiden, kein Gewehr mehr zu tragen und seine Atzung zu bezahlen, schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...