Bernhard VII. zur Lippe schuldet dem Gerlach von Kerssenbrock 200 Rhein. Gl.; ferner 500 Rhein. Gl., die dieser am Schloss Barntrup verbaut hat. Er verpfändet - mit Konsens seiner Söhne Bernhard u. Simon - dem Gerlach u. d. Frau Pellyke das Schloss u. Flecken Barntrup mit allem Zubehör. Geht das Schloss verloren, entschädigt Bernhard VII. den G.v.K. Dieser darf die Burg zur Verteidigung nutzen und muss sichere Straße u. Geleit garantieren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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