Bernhard VII. zur Lippe schuldet dem Gerlach von Kerssenbrock 200
Rhein. Gl.; ferner 500 Rhein. Gl., die dieser am Schloss Barntrup verbaut
hat. Er verpfändet - mit Konsens seiner Söhne Bernhard u. Simon - dem
Gerlach u. d. Frau Pellyke das Schloss u. Flecken Barntrup mit allem
Zubehör. Geht das Schloss verloren, entschädigt Bernhard VII. den G.v.K.
Dieser darf die Burg zur Verteidigung nutzen und muss sichere Straße u.
Geleit garantieren.