11.4. 11.4. Kreisdirektion Krefeld
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Gliederung
AA 0635 Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635) >> 11. 11. Kreisdirektionen
Der Kreis Krefeld umfaßte zunächst, wie in französischer Zeit, die Kantone Bracht, Erkelenz, Kempen, Krefeld, Moers, Neuss, Neersen, Odenkirchen, Rheinberg, Uerdingen und Viersen. Die endgültige Vereinigung der Rheinlande mit Preußen, die durch das am 15. April 1815 publizierte Besitznahmepatent vom 5. April 1815 besiegelt wurde, brachte eine Veränderung des Umfangs des Kreises, indem ihm aus dem zum größten Teil an Belgien abgetretenen Maas-und Ourthedepartement die Reste des Kreises Roermond, der Kanton Niederkrüchten, eingegliedert wurden (Journal V, Nr. 73, S. 573). Hierzu gehörten die Gemeinden Elmpt, Niederkrüchten und Wegberg (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nrn. 82, 1180, Bll. 43b – 45). In dieser Gestalt blieb der Kreis Krefeld bis zur Bildung der Regierungen am 22. April 1816 bestehen. Der Besitz von Tegelen und Steijl im Kanton Bracht war umstritten (ebd. 1180, Bl. 134b) und wurde bis zur endgültigen Grenzregulierung am 26. Juni 1816 § 24 (Gesetz-Sammlung 1818, Anhang S. 87f.) gewahrt. Die Kantone Krefeld, Neuss, Uerdingen, Neersen, Viersen, Odenkirchen (ohne Buchholz) sowie vom Kanton Erkelenz die Gemeinden Spenrath und Kuckum gingen im Regierungsbezirk Düsseldorf, die Kantone Rheinberg, Moers, Kempen und Bracht im Regierungsbezirk Kleve, die Kantone Krüchten und Erkelenz (ohne Spenrath und Kuckum) sowie vom Kanton Odenkirchen die Gemeinde Buchholz im Regierungsbezirk Aachen auf (Journal VIII, Nr. 47, S. 383f.). Am 4. Februar 1814 wurde der Appellationsrat Wilhelm Jakob Friedrich Bene zum provisorischen Regierungskommissar des Bezirks Krefeld ernannt (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 933, Eidesleistung 1815 in ebd. Nr. 1423), da der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geflohene Unterpräfekt Kaspar Franz Anton Josef Jordans in dem Verdacht stand, "ein höchst gefährlicher der feindlichen Sache ganz anhangender Mann" zu sein (ebd. Nr. 156), und "aus höheren politischen und polizeilichen Rücksichten" auf seinen Posten nicht wieder zurückkehren durfte (ebd. Nr. 714). Bene kam am 6. Februar in Krefeld an und nahm sofort seine Geschäfte auf (vgl. seine Berichte in ebd. Nr. 688, 933). Die Verwaltungsordnung Sacks vom 11. März 1814 bestätigte ihn in dieser Funktion, nunmehr als "Kreisdirektor" (Journal I, Nr. 2, Abs. 3a (siehe Scotti, Bd. III, Nr. 3491, S. 1577). Er versah sein Amt bis zur Auflösung der Kreisdirektion zum 22. April 1816. Die Akten der Kreisdirektion Krefeld wurden 1816 durch den Registratur Steves aufgenommen und danach den landrätlichen Kommissaren der Kreise Krefeld, Neuss, Gladbach, Grevenbroich, Kempen, Rheinberg, Geldern, Erkelenz mit den Repertorien übergeben (vgl. Regierung Aachen Nr. 2042). Nur Bruchstücke, davon einige wenige als Vorakten bei den Landratsämtern (vgl. Kurzübersicht Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, 3. Aufl. 1994, S. 145, Ulf., 151f, 154), haben sich erhalten. Quellen und Literatur Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 32, 82, 156, 203, 480 III, 594, 634, 688, 714, 933, 1180, 1423; Regierung Aachen Nr. 2042.-Journal I, Nr. 2, Abs. 3a (siehe Scotti, Bd. III, Nr. 3491, S. 1577); Journal V, Nr. 73, S. 573 (siehe Lottner, Sammlung I, Nr. 139, S. 208); Journal VIII, Nr. 47, S. 383f; Gesetz-Sammlung 1818, Anhang S. 87f; Kurzübersicht Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, 3. Aufl. 1994 S. 145, Ulf., 15 If, 154.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:10 MEZ
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