Hans Ehinger von Pfaffenhofen, Bürgermeister zu Ulm, schlichtet den Streit zwischen Hans Seitz, Kaplan der St. Gilgenkapelle auf dem grünen Hof zu Ulm, und Hans Chun wie Matheus Spenngler, Bürger zu Aufheim, wegen eines Zinslehens zu Aufheim (Uffhain) mit Willen des Ulmer Rats, als Lehensherrn der St. Gilgenkapelle. Es wird beiden Bürgern zugesprochen, doch haben sie dem Kaplan einen Zins zu reichen (Öl, Auf- und Abfahrt). Der Kaplan hat jedem, der darauf "fährt", die Hand zu reichen, worauf diesen die Bürger beleihen sollen. Ein Ersatz der beiderseitigen Kosten findet nicht statt. Die Parteien erklären ihre Zustimmung zur Taidigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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