Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 2844
Wismar R 143 (W R n. 143)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1783-1784) 20.04.1784-02.11.1784
Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bernd Johann Rodde und Sohn, Kaufleute zu Hamburg (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nachdem der Wismarer Rat 1783 in einer Streitsache zwischen den Parteien die Bekl. zum Schadensersatz und zur Übernahme aller Kosten verurteilt hatte, reicht Kl. seine Rechnung beim Rat ein und bittet um ein Mandat an Bekl., das Geld umgehend zu bezahlen. Der Wismarer Rat verweist Kl. aber an den Hamburger Rat mit diesem Gesuch. Da Kl. befürchtet, daß sich der Ausgang des Prozesses dort weiter verzögern wird und er nicht zu seinem Recht gelangen kann, erbittet er die Hilfe des Tribunals und queruliert gegen das Ratsgerichtsurteil. Kl. argumentiert, daß Bekl. durch das Wismarer Ratsgericht bereits 1783 rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt worden seien, es ihm nun nur darum ginge, dieses Urteil vollstrecken zu lassen und erbittet dabei die Hilfe des Tribunals. Dieses lehnt die Annahme des Falles am 11.05. ohne Angabe von Gründen ab. Am 21.06. ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, wird aber am 02.11.1784 erneut abgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784 3. Tribunal 1784
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10.04.1783, 05.04.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 06.04.1784
Beklagter: Bernd Johann Rodde und Sohn, Kaufleute zu Hamburg (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Fallbeschreibung: Nachdem der Wismarer Rat 1783 in einer Streitsache zwischen den Parteien die Bekl. zum Schadensersatz und zur Übernahme aller Kosten verurteilt hatte, reicht Kl. seine Rechnung beim Rat ein und bittet um ein Mandat an Bekl., das Geld umgehend zu bezahlen. Der Wismarer Rat verweist Kl. aber an den Hamburger Rat mit diesem Gesuch. Da Kl. befürchtet, daß sich der Ausgang des Prozesses dort weiter verzögern wird und er nicht zu seinem Recht gelangen kann, erbittet er die Hilfe des Tribunals und queruliert gegen das Ratsgerichtsurteil. Kl. argumentiert, daß Bekl. durch das Wismarer Ratsgericht bereits 1783 rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt worden seien, es ihm nun nur darum ginge, dieses Urteil vollstrecken zu lassen und erbittet dabei die Hilfe des Tribunals. Dieses lehnt die Annahme des Falles am 11.05. ohne Angabe von Gründen ab. Am 21.06. ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum, wird aber am 02.11.1784 erneut abgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784 3. Tribunal 1784
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10.04.1783, 05.04.1784; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 06.04.1784
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ