Übereinkunft zwischen Erzbischof Max Heinrich von Köln und der Äbtissin Gräfin Anna Salome von Salm-Reifferscheid wegen der geistlichen Jurisdiktion über das Stift Rellinghausen, wonach Letztere bei der Ausübung derselben und der Fortsetzung der angefangenen Stiftsvisitation gehandhabt, auch in ihrem Recht, die Propsteiwahl daselbst zu konfirmieren, nicht gestört werden soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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