Der Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, Dekan Martin un...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1381 Mai 27
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebin ist nach Cristis geburt in jar und in dage als auch vorgeschrebin
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, Dekan Martin und der Konvent von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt hat. Sie bestätigen die Einräumung des Wiederkaufrechts für die Vogtei über das Dorf Gläserzell. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1381 Mai 27: Abt Konrad bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda an den Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau die Vogtei über Gläserzell, wo die Brüder des Johanniterordens täglich nach der Vesper für alle Verstorbenen und die Sünden der Lebenden, deren Almosen erwartet werden, singend und lesend beten, wie in der neuen Seelgerätsstiftung des Friedrich von Lisberg und seiner Ehefrau Mechthild verlangt, für 60 Pfund Heller, das Pfund für zehn Schilling weißer Pfennige oder Währung, wie sie in Fulda gültig sind, wiederkäuflich verkauft hat. Sollten die Käufer in ihrem Besitz beeinträchtigt werden, werden sie von Friedrich unterstützt. Nach dem Tod Friedrichs können die Käufer einen neuen Vogt einsetzen. Sollte Grafenau aus dem Johanniterorden ausscheiden, fällt die Vogtei an die Ordensniederlassung in Nidda. Siegelankündigung von Abt und Dekan mit dem Konvent. (... der gebin ist nach Cristis geburt dryczehin hundirt jar in dem eyn und achtzigisten jar an Mantage nach sent Urbans dage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Lisberg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, Dekan Martin und der Konvent von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt hat. Sie bestätigen die Einräumung des Wiederkaufrechts für die Vogtei über das Dorf Gläserzell. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1381 Mai 27: Abt Konrad bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda an den Provisor und die Brüder des Hospitals des Johanniterordens in Grafenau die Vogtei über Gläserzell, wo die Brüder des Johanniterordens täglich nach der Vesper für alle Verstorbenen und die Sünden der Lebenden, deren Almosen erwartet werden, singend und lesend beten, wie in der neuen Seelgerätsstiftung des Friedrich von Lisberg und seiner Ehefrau Mechthild verlangt, für 60 Pfund Heller, das Pfund für zehn Schilling weißer Pfennige oder Währung, wie sie in Fulda gültig sind, wiederkäuflich verkauft hat. Sollten die Käufer in ihrem Besitz beeinträchtigt werden, werden sie von Friedrich unterstützt. Nach dem Tod Friedrichs können die Käufer einen neuen Vogt einsetzen. Sollte Grafenau aus dem Johanniterorden ausscheiden, fällt die Vogtei an die Ordensniederlassung in Nidda. Siegelankündigung von Abt und Dekan mit dem Konvent. (... der gebin ist nach Cristis geburt dryczehin hundirt jar in dem eyn und achtzigisten jar an Mantage nach sent Urbans dage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Lisberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:14 MESZ
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