Bernhard VII. zur Lippe bekennt, den obengen. Kreditgebern 300 Rhein. Gl. zu schulden und setzt dafür die Hälfte des Schlosses Lipperode zum wiederkäuflichen Pfand. Sie werden vom Edelherrn als dessen ungerekenden Amptlude eingesetzt, so wie einst vor ihnen der (+) Johann de Lichte, der die Hälfte als Pfand besaß.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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