Bernhard VII. zur Lippe bekennt, den obengen. Kreditgebern 300
Rhein. Gl. zu schulden und setzt dafür die Hälfte des Schlosses Lipperode
zum wiederkäuflichen Pfand. Sie werden vom Edelherrn als dessen ungerekenden
Amptlude eingesetzt, so wie einst vor ihnen der (+) Johann de Lichte, der
die Hälfte als Pfand besaß.