Die Gebrüder Philipp und Wernher von Münzenberg und deren Frauen Gisela und Mechtild verkaufen für 222 Mark Kölnisch dem Stifte U. L. Fr. in Mainz das Dorf Griesheim mit allen Gerechtsamen und Einkünften.
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106, U 16
106 Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim
Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim >> 1 Urkunden >> 1035-1300
1275 Januar 9
Original, Pergament, Siegel der 4 Aussteller, z. T. verletzt - Siegel der Gisela vorzüglich erhalten, Reitersiegel der Gebrüder von Münzenberg sehr beschädigt - in rotem Wachs; Kopie 16. Jh. in als Nr. 6 in dem Kopiar bei Nied; desgl. als Kopie 15. Jh. Pergament und Abschrift 1720, Gedruckt bei Joannis ss. rer Mog. II, 660
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: A. et d. apud villam Griszheim 1275, v. id. jannarii
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ