Kaiser Matthias bekundet, dass er den Gebrüdern und Vettern Schweickard, Johann Wilhelm und Reinhard von Gemmingen als nächsten Lehnsagnaten des verstorbenen Weirich von Gemmingen den Blutbann in und bei dem Dorf und Flecken Michelfeld zu Lehen verliehen hat, dazu das Recht, das Gericht daselbst mit zehn oder zwölf tauglichen Schöffen zu besetzen und durch einen Unterrichter oder Amtmann richten zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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