Erzbischof Kuno von Trier, Erzkanzler für Burgund (Welschlandt), erlaubt Kuno und Gerlach, Herren zu Winneburg und Beilstein, sowie Kunos Ehefrau Margarethe und Gerlachs Ehefrau Lukarde den Rückkauf der Hälfte von Festung, Burg, Stadt und Herrschaft Beilstein mit Zugehör, der Vogtei zu Hamm und 4 Fudern Wein auf der Weingülte zu Senheim, gegebenenfalls auch auf der Weingülte und Mühle zu Beilstein, der Lehenschaft und des Gerichts zu Senheim sowie des Samstagsgerichts und Zolls zu Cochem. Dies alles haben sie laut einer inserierten Urkunde vom gleichen Datum dem Erzbischof und Stift von Trier verkauft.