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Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass
er seinem Untertan aus Gruben, Kaspar (Caspar) Weber, dessen Ehefrau
Barbara und ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1611-1620
1615 Mai 9
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unnser stadt Fulda Sambstags vor Iubilate denn neunten May im sechszehen hundert undt funffzehenden iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinem Untertan aus Gruben, Kaspar (Caspar) Weber, dessen Ehefrau Barbara und ihren Erben auf Bitte Kaspar Webers den sechsten Teil der Wüstung Ober- und Niedergrubenhaug [Wüstung bei Obergruben in der heutigen Gem. Hofbieber] im Amt Bieberstein mit allem Zubehör und allen Rechten verliehen hat. Den sechsten Teil der Wüstung hat Kaspar Weber laut einer besiegelten Urkunde 1613 (im sechszehenhundert undt dreizehenden iahren) von Bartholomäus (Bartell) Becker für 631 Gulden gekauft. Jährlich an Michaelis [September 29] haben Kaspar Weber und seine Ehefrau dem Abt und dem Kloster in die Burg Bieberstein folgenden Zins zu liefern: ein Schock Geld, ein Achtel Roggen (kornn), ein Achtel Hafer, zwei Sommerhühner, ein Fastnachtshuhn und ein Festbrot (schönbrodt) im Wert von zwei Böhmischen [Groschen]; die Abgaben sind in Fuldaer Währung zu leisten. Von dieser Belehnung bleiben alle anderen wesentlichen Artikel der ersten Belehnung unberührt. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von dieser Belehnung ebenfalls unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes Johann Friedrich. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann Friedrich]
Zur Wüstung Ober- und Niedergrubenhaug Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 185, der aber Gruben in der heutigen Gem. Burghaun sucht; es dürfte sich jedoch um Obergruben südöstlich von Schwarzbach in der heutigen Gem. Hofbieber handeln.
Die in der Urkunde erwähnte erste Belehnung [wohl von 1613] ist im Bestand Urk. 75 nicht enthalten.
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.