"Dyle Rode" u.s. Fr. "Rylint" von Dexheim ("Deckysheim") schenken vor dem Gericht zu Nierstein ("Nerstein") der Kartause St. Michaelsberg vor Mainz ("Mentzen") zu einem Jahrtag für sich und ihre Vorfahren 1 Malter Weizengült, fällig zu der Fronfasten im Advent aus 1 Morgen Land auf dem Guntersblumer Weg ("uffe dem Guntirssblumer Wege"), und setzen zu Unterpfand 1 Morgen in der "Pherrer gewanden". - Die Eheleute vermachen ferner zum gleichen Zweck den Kartäusern ihr Hab und Gut in dem Hofe, den sie von ihnen haben; man soll nach ihrem Tode 2 Pferde vorfinden. - Gleichzeitig schenken "Gotzeman" u.s. Fr. Elisabeth der Kartause zu einem Seelgeret für sich und ihre Vorfahren 1 Malter Weizengült, fällig zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt aus 2 Morgen Acker in dem "Winckilsgewande". - Gleichzeitig schenkt "Gotze", Bruder des vorgenannten "Dyleman", zu einem Seelgerät für sich und seine Vorfahren der Kartause 1 Malter Weizengült, fällig zwischen den beiden Frauentagen aus seinem Hof zu Dexheim ("Deckysheim"), beim Hof des vorgenannten "Gotzeman". - (Angrenzer: "Metze Gü(Nr.)delmenne", "Jeckiln Margreth"). S.: Gericht zu Nierstein ("Nerstein") (Schultheiß und Schöffen). "Diser brieff ist gegeben 1348 quinto Kal. Julii."

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