Erbrente für die Kreuzspende
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E1 A
Vorl. Nr.: 258
166/29
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
8. Dezember 1580
Enthält: Vor den Schöffen von Erkelenz (Petrus Udman, Johannes Haen) bekennt Hans Bossums von Kückhoven (Kueckhoeven), an Hans Merttens, Kreuzmeister, für die Kreuzspende eine Erbrente von 1 1/2 silb. Taler , den Taler zu 2 Gulden 4 Albus gerechnet, schuldig zu sein, zu zahlen jährlich auf Andreae [30 . Nov.] . Als Unterpfand stellen sie 1 Mg . Land uff dem Douffen wegh zwischen dem Weg und Naell Rasten Erben, stoßend auf S(e)yb Croitz und Wilhelm Jaebgens, weiter 1/2 Morgen dabei zwischen Hans Decker und Coen Breuwers Erben, stoßend auf Herman Botterwegk und auf Philips Stroeban(d)t. Die Ablöse beträgt 24 Taler
Archivale
Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffentumssiegel.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:13 MEZ