Die Äbte Hermann zu Hardehausen und Johann zu St. Marienfeld sowie der Knappe Hinrich Westphal beurkunden, daß Abt Antonius, Prior Heymbrad und der Konvent zu Bredelar vormals einige "verwüstete" Güter im Sintfeld an Kloster St. Peter zu Dalheim verkauft haben, und weisen den zeitigen Abt Dietrich und den Konvent zu Bredelar an, Kloster Dalheim darüber innerhalb eines Jahres bei Strafe von 100 oberländischen rheinischen Gulden auf eigene Kosten eine Bestätigung des Generalkapitels auszuhändigen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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