Der Notar Johannes Wolfenstatter von Nördlingen transsumiert auf die ihm namens des Rats der Stadt Nürnberg durch Wilhelm Löffelholtz vorgetragene Bitte ein Urteil des kaiserlichen Kammergerichts vom 25. Juni 1459 (HO/E Nr. 42; Kaiserl. Priv. Nr. 458), wodurch Heintz Rude zu Collemberg, weil er der Stadt Fehde angesagt und die Ihrigen angegriffen hat, in die Pön eines Landfeindesstörers verfällt wird. - Zeugen: Bernhart und Hans Goldner, Bürger zu Nurnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg
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