Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er zu seinem, seiner Söhne und seines Hofgesindes Nutzen seinen Getreuen Peter Stark (Starck), Schultheiß zu Kirrlach, zum Diener bis auf Widerruf aufgenommen hat. Peter soll dem Pfalzgrafen, seinen Söhnen oder anderen mit seinen Kenntnissen der Heilkunde (konsten der artzny so im got der almechtig verluhen und hinfur verlyhen wurdet) mit Rat und Tat aufwarten und mit ganzem Fleiss "hilff rate und pfleg" leisten. Dafür will ihm der Pfalzgraf jährlich zu St. Michaelistag [29.09.] 15 Malter Korn von seinem Keller zu Wersau reichen lassen. Peter hat Treue, Huld und die pflichtgemäße Versehung dieser Bestimmungen gelobt und geschworen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...