Abt Heinrich, Prior Paulus und der Konvent des Stifts St. Peter zu Weißenburg verzichten, solange dies von Kaiser Friedrich III. und Kurfürst Philipp von der Pfalz sowie deren Nachfolgern gewünscht ist, auf die Ausübung des Staffelgerichts zu Weißenburg und übergeben die entsprechenden Fälle dem Landvogt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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