1. Graf Johan zum Rethberge bekennt, daß er dem Grafen Otto zu Tekeneborch, seinem Sohn, 2500 rhein. Gulden als Brautschatz wegen seiner Tochter Ermgard verschulde, und bestimmt wie es mit der Abtragung und Verpfändung wegen dieser Schuld gehalten werden soll. Datum: 1499 des donnersdages na unser lewen frowen Nativitatis. 2. 1499 August 22 Johan und Otto, Vater und Sohn, Grafen zu Rethberge, bekennen, daß das Schloß Rheda mit Zubehör, welches Graf Otto zu Tekeneborch, ihr Sohn und Schwager, seiner Frau Ermgard, ihrer Tochter und Schwester, zur Leibzucht verschrieben habe, bei der Grafschaft Tekeneburg bleiben soll. Diesen Vertrag genehmigt Bischof Conrad von Münster als Lehnsherr. Datum: 1499 des donnersdages na unser lewen frowen Nativitatis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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