Petrus Neeff von Seligenstadt, Notar, bezeugt und bestätigt, dass am heutigen Tag in seiner und namentlich genannter Zeugen Gegenwart die vom Magistrat der Reichsstadt Schwäbisch Hall abgefertigten Ratsherren Sebastian Kraus und Bernhard Werner sowie der geschworene Substitut Lienhard Bleymayer im Wirtshaus des Endris Hasel in Untermünkheim erschienen sind und demselben wie auch dem Michel Bechstein d. J., gleichfalls Wirt am Ort, durch den Substituten den Text des durch König Ferdinand der Stadt gewährten und durch Kaiser Karl konfirmierten Ungeldprivilegs haben verlesen lassen, verbunden mit der Aufforderung, nun endlich die Angleichung der beim Weinausschank verwendeten "Schenkköpfe" (= Messgefäße) an die Haller Norm zu vollziehen, ohne sich noch länger auf die ausstehende Genehmigung ihres Lehensherrn Graf Albrecht von Hohenlohe zu berufen. Den Wirten werden kollationierte Abschriften besagten Privilegs ausgehändigt, zugleich wird ihnen bedeutet, dass die Stadt im Fall weiterer Renitenz oder Proteste nach Maßgabe "Irer habenden freyhaitten" gegen sie vorgehen werde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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