Die Grafen Eberhard d. Ä. und d. J. verabreden aus Anlaß eines Streits über Jagdrechte auf der Alb bei Honau, einen bestimmten Bezirk nicht zu bejagen, mit Vorbehalt der Hatz auf Schweine, Bären und Wölfe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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