Reinhard Dold, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Stettfeld beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Rotenberger und seiner Ehefrau Barbara über 100 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des Domstifts Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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